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   OLG Schleswig, 18.05.1995 - 2 U 55/94   

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https://dejure.org/1995,2750
OLG Schleswig, 18.05.1995 - 2 U 55/94 (https://dejure.org/1995,2750)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.05.1995 - 2 U 55/94 (https://dejure.org/1995,2750)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. Mai 1995 - 2 U 55/94 (https://dejure.org/1995,2750)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

  • LG Lübeck - 10 O 438/93
  • OLG Schleswig, 18.05.1995 - 2 U 55/94

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 683
  • DNotZ 1996, 169
  • WM 1995, 1186
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Oldenburg, 05.11.1986 - 3 U 134/86
    Auszug aus OLG Schleswig, 18.05.1995 - 2 U 55/94
    Die abweichenden Auffassungen (vgl. insbes. OLG Oldenburg NJW-RR 1987, 722 = DNotZ 1988, 369 f; OLG Hamm NJW-RR 1989, 333; Staudinger/Köhler, § 452 BGB Rn 4) lassen, soweit sie aus dem 2. Halbsatz des § 452 BGB entnehmen, daß der Gesetzgeber nicht eine Verzinsung nur des fälligen Kaufpreises gemeint habe, die Materialien zum BGB sowie den Umstand außer Acht, daß Stundungsvereinbarungen nicht nur das Hinausschieben der Fälligkeit, sondern auch die befristete Einräumung eines Leistungsverweigerungsrechts trotz Fälligkeit zum Gegenstand haben können.
  • OLG Hamm, 22.02.1988 - 22 U 239/87

    Anspruch auf Entschädigung für die Nutzung einer gekauften Eigentumswohnung vor

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.05.1995 - 2 U 55/94
    Die abweichenden Auffassungen (vgl. insbes. OLG Oldenburg NJW-RR 1987, 722 = DNotZ 1988, 369 f; OLG Hamm NJW-RR 1989, 333; Staudinger/Köhler, § 452 BGB Rn 4) lassen, soweit sie aus dem 2. Halbsatz des § 452 BGB entnehmen, daß der Gesetzgeber nicht eine Verzinsung nur des fälligen Kaufpreises gemeint habe, die Materialien zum BGB sowie den Umstand außer Acht, daß Stundungsvereinbarungen nicht nur das Hinausschieben der Fälligkeit, sondern auch die befristete Einräumung eines Leistungsverweigerungsrechts trotz Fälligkeit zum Gegenstand haben können.
  • BGH, 10.03.1978 - V ZR 67/76

    Entstehen eines Zinsanspruchs bei Erschwerungen einer Finanzierungsmöglichkeit -

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.05.1995 - 2 U 55/94
    Das ist sogar bei gesonderter vertraglicher Vereinbarung einer § 452 BGB entsprechenden Verzinsung anerkannt (BGH NJW 1978, 1482).
  • LSG Bayern, 08.12.2010 - L 17 U 69/05

    Zur Frage der Gewährung von Verletztenrente und Anerkennung eines Ereignisses als

    Der Senat hat 3 Band Akten der Beklagten, 6 Röntgenaufnahmen und 4 CT's der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik M., 34 und 37 Röntgenaufnahmen und 4 MRT's von der Klägerin und die Akten des SG mit den Az: S 2 U 299/99 ZVW Bände I - III; S 2 U 55/94; S 2 U 56/94; S 8 SB 313/05; S 12 SB 291/00; S 14 SB 214/98 (einschl. Auszüge aus der Schwerbehindertenakte des Zentrums Bayern Familie und Soziales -ZBFS- Region Mittelfranken); S 4 R 4520/06 beigezogen.
  • OLG Schleswig, 04.11.1999 - 11 U 12/98

    Belehrungspflicht des Notars bei gemeinsam vorformuliertem Vertragstext

    Hervorzuheben ist bereits, daß § 452 BGB für eine Verzinsung des Kaufpreises nicht nur den Nutzungsübergang, sondern auch dessen Fälligkeit fordert (vgl. Palandt-Putzo, § 452 BGB, Rnr. 3; OLG Schleswig WM 1995, 1186).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.1996 - 9 U 44/96

    Pflicht zur Verzinsung des Kaufpreises ab Nutzungsübergang bei Grundstückskauf

    a.) Nach überwiegender Auffassung setzt der Zinsanspruch neben einem wirksamen Kaufvertrag, dem Übergang der Nutzungsmöglichkeit und dem Fehlen einer Stundungsabrede weiterhin die Fälligkeit des Kaufpreises voraus (vgl. OLG Schleswig, WM 1995, 1186 /1187 mit zust. Anm. Kanzleiter DNotZ 1996, 170 ; OLG Körrigsberg, HRR 1942, Nr. 107; LG Bielefeld NJW 1994, 1225 ; wohl auch BGH NJW 1986, 1805 /1806; MüKo-Westermann, BGB, 3. Aufl, § 452, RdNr. 3; Palandt-Putzo, BGB, 54. Aufl., § 452, Anm. 2 b; Staudinger-Köhler, BGB, 13. Aufl., § 452, RdNr. 7 m.w.N.).
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